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   VGH Bayern, 04.01.2010 - 7 CE 09.2900   

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https://dejure.org/2010,16188
VGH Bayern, 04.01.2010 - 7 CE 09.2900 (https://dejure.org/2010,16188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2010 - 7 CE 09.2900 (https://dejure.org/2010,16188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 7 CE 09.2900 (https://dejure.org/2010,16188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen; Sehbehinderung; Bewilligung behinderungsbedingter Hilfen für die Prüfungsvorbereitung; Nachteilsausgleich bei der Durchführung der Prüfung; Chancengleichheit der Prüfungsteilnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung behinderungsbedingter Hilfen zum Nachteilsausgleich für die Prüfungsvorbereitung i.R.d. Zulassung zu einer Prüfung für den Hochschulzugang; Zulassung zur Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) bei Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung behinderungsbedingter Hilfen zum Nachteilsausgleich für die Prüfungsvorbereitung i.R.d. Zulassung zu einer Prüfung für den Hochschulzugang; Zulassung zur Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) bei Vorliegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsvergünstigungen - Nachteilsausgleich und Vorbereitungshilfen bei Begabtenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine beliebigen Erleichterungen für Behinderte beim Begabtenabitur - Behinderter Prüfling darg im Vergleich zu Mitprüflingen nicht unangemessen bevorzugt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 28.02.2022 - M 4 E 22.669

    Prüfungsrecht, Erste juristische Staatsprüfung, Nachteilsausgleich, Spinale

    Dem Gedanken der Chancengleichheit komme im Prüfungsrecht eine herausgehobene Bedeutung zu, sodass in begründeten Ausnahmefällen auch solche Nachteile durch Einräumung entsprechender Prüfungsbedingungen ausgeglichen werden könnten, wenn eine gesetzliche Regelung nicht vorliege (BayVGH B.v. 40.10.2010 - 7 CE 09.2900 Rn. 21).

    Allerdings verlangt der Grundsatz der Chancengleichheit, wie der Bevollmächtigte der Antragstellerin zutreffend ausführt, Nachteile in begründeten Ausnahmefällen auch ohne ausdrückliche Regelung durch Einräumung entsprechender Prüfungsbedingungen auszugleichen (BayVGH B.v. - 7 CE 09.2900 - juris Rn. 20).

  • VG Köln, 14.11.2013 - 6 K 2888/13

    Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Gestalt der Gewährung

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung im Prüfungsrecht, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.08.1977 - 7 C 50.76 -, OVG NRW Urteil vom 08.06.2010 - 14 A 1735/09 - ; Hess. VGH, Beschluss vom 05.02.2010 - 7 A 2406/09.Z -, Bay. VGH München, Beschluss vom 04.01.2010 - 7 CE 09.2900 -, Thür.
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